Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Alle Berufsgenossenschaften tragen die Rentenlasten für Unfälle und Berufskrankheiten gemeinsam. Das Bundesamt für Soziale Sicherung berechnet die jährliche Lastenverteilung.
Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem Jahr 2009 führt das BAS die jährliche Lastenverteilung zwischen den neun gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) durch. Im Rahmen dieses Ausgleichssystems trägt zunächst jede BG ihre eigenen Rentenlasten entsprechend der jeweiligen Wirtschaftsstruktur. Die sogenannten Überaltlasten tragen hingegen alle Berufsgenossenschaften gemeinsam.
Für das Jahr 2025 belief sich die Lastenverteilung auf rund 874 Mio. Euro und hat sich damit um etwa 40 Mio. Euro erhöht. Sechs Berufsgenossenschaften waren ausgleichspflichtig, drei Berufsgenossenschaften waren ausgleichsberechtigt.
