Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist bemüht, die Website „BAS-Report 2025" im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:

www.bas-report.bundesamtsozialesicherung.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

PDF-Dokumente

Die auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei. Das BAS ist bemüht, neu veröffentlichte Dokumente möglichst barrierefrei bereitzustellen und bestehende Dokumente schrittweise zu überarbeiten.

Tabellen und statistische Darstellungen

Einzelne Tabellen und statistische Übersichten stammen aus bestehenden Berichtssystemen und können auf mobilen Endgeräten oder bei Nutzung assistiver Technologien eingeschränkt nutzbar sein.

Grafische Darstellungen

Einige Diagramme, Schaubilder oder Visualisierungen können in ihrer grafischen Form nicht vollständig barrierefrei sein. Soweit möglich werden ergänzende textliche Beschreibungen bereitgestellt.

Technische Hinweise

Einzelne technische Funktionen werden durch das eingesetzte Websystem bereitgestellt. Trotz sorgfältiger Umsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Bereichen noch Barrieren bestehen. Das BAS arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.06.2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 beruht auf einer Selbstbewertung des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.06.2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich an uns wenden:

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Telefon: +49 (0) 228 619-0

E-Mail: poststelle@bas.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an das Bundesamt für Soziale Sicherung keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Kontakt der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hinweis

Das Bundesamt für Soziale Sicherung arbeitet kontinuierlich daran, die digitale Zugänglichkeit seiner Online-Angebote weiter zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.

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