Aufsicht in der Sozialversicherung
Das BAS führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Unfall- und Rentenversicherung.
Eingaben beim BAS
Auch im Jahr 2025 haben sich zahlreiche Versicherte, Leistungserbringende, Arbeitgebende und Institutionen mit Fragen und Beschwerden an das BAS gewandt. Eingaben geben wichtige Hinweise auf die Praxis der Sozialversicherung. Sie zeigen, welche Anliegen Versicherte, Leistungserbringende und Unternehmen besonders beschäftigen und liefern wertvolle Impulse für die Aufsichtstätigkeit des BAS.




