Bundeszuschuss Rentenversicherung
Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht zur Finanzierung der Ausgaben aus. Deshalb trägt der Bund mit seinen Zahlungen (Zuschüsse, Beiträge, Erstattungen) zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei.
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Das BAS bewirtschaftet die Mittel des Bundes für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Jahr 2025 überwies es insgesamt ca. 123,2 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Bundesmittel um rund 5,4 Prozent.
In diesem Betrag enthalten sind unter anderem die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung (ARV) in Höhe von rund 93,2 Mrd. Euro sowie die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten in Höhe von 19,2 Mrd. Euro. Hinzu kommen Erstattungen für Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in Höhe von 6,2 Mrd. Euro. Zusammen machten Bundeszuschüsse, Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten und sonstige Erstattungen im Jahr 2025 insgesamt rund 28,4 Prozent der Einnahmen der ARV aus.
Die Entwicklung der Bundeszuschüsse, der Beiträge für Kindererziehungszeiten und die sonstigen Erstattungen des Bundes können Sie auf der Homepage des BAS unter diesem Link abrufen: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/rentenversicherung/finanzierung/
Das BAS bewirtschaftet außerdem die Zuschüsse des Bundes an die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS). Diese stiegen im Jahr 2025 auf 91,8 Mio. Euro an (2024: 88,4 Mio. Euro).
Abrechnung Ausgleichsbetrag Anpassungsgeld
Im Rahmen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Braunkohleindustrie und Steinkohlestromversorgung auf Antrag eine Überbrückungshilfe bis zur Anspruchsberechtigung auf die Altersrente erhalten (sog. Anpassungsgeld). Daraus resultiert die Aufgabe für das BAS, die Abrechnung für die Ausgleichszahlungen des Bundes zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen.
Der im Jahr 2025 auf Grundlage von Daten der BAFA ermittelte Ausgleichsbetrag für das Abrechnungsjahr 2024 belief sich auf 13,5 Mio. Euro, wovon der allgemeinen Rentenversicherung ein Betrag in Höhe von 3,8 Mio. Euro und der knappschaftlichen Rentenversicherung ein Betrag in Höhe von 9,7 Mio. Euro zuzuordnen war.
