Vertragstransparenzstelle: Klare Verträge einfach erklärt


Vertrags-transparenzstelle

Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Versorgung. Mit der Vertragstransparenzstelle stellt das BAS Informationen über Verträge der besonderen und hausarztzentrierten Versorgung bereit und trägt so zu Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit im Gesundheitswesen bei.

Vertragstransparenzstelle

Pflege und Veröffentlichung des Vertragsverzeichnisses

Die Vertragstransparenzstelle im BAS führt ein Verzeichnis über Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zur besonderen sowie zur hausarztzentrierten Versorgung (§§ 140a und 73b SGB V). Bei der besonderen Versorgung vereinbaren Krankenkassen und Leistungserbringer besondere Versorgungsangebote außerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die hausarztzentrierte Versorgung stärkt die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als erste Anlaufstelle und Koordinationsstelle der Behandlung. Das BAS veröffentlicht dieses Verzeichnis auf seiner Homepage 

Die Krankenkassen übermitteln neu abgeschlossene Verträge und Änderungen fortlaufend anlassbezogen oder quartalsweise. Die Vertragstransparenzstelle prüft vor der Veröffentlichung, ob diese Meldungen plausibel sind. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt sie unplausible Meldungen zur Korrektur zurück und veröffentlicht anschließend die korrigierten Datensätze.

Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr 2025 lag in der Umsetzung der Übergangsregelung für Verträge zur besonderen Versorgung, die bis zum 31. Dezember 2024 galt. Danach mussten Krankenkassen Altverträge bis dahin ersetzen oder beenden. Die Vertragstransparenzstelle prüfte im Berichtsjahr die betroffenen Datenmeldungen, klärte Rückfragen mit den Krankenkassen und übernahm korrigierte Datensätze in das Verzeichnis. 

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