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Fonds zur Finanzierung von Aufgaben der GKV

Innovationsfonds
Transformationsfonds
Krankenhausstrukturfonds
Krankenhauszukunftsfonds

Das BAS verwaltet verschiedene Fonds, mit denen Innovationen, Digitalisierung und Strukturreformen im Gesundheitswesen finanziert werden. Die Fonds leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Versorgung und zur Umsetzung gesundheitspolitischer Reformen.

Innovationsfonds 

Grundlagen

Seit 2016 fördert der Innovationsfonds neue sektorenübergreifende Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sowie Versorgungsforschungsprojekte, die Erkenntnisse zur Verbesserung der bestehenden Versorgung gewinnen sollen. Außerdem fördert der Innovationsfonds seit 2020 die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht. Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichtete Innovationsausschuss legt unter Einbeziehung externer Expertise die Schwerpunkte und Förderkriterien fest und entscheidet, ob die eingereichten Anträge förderfähig sind. 

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Innovationsfonds auch über das Jahr 2024 hinaus fortgeführt wird. Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) vom 22. Dezember 2025 ist die Mitfinanzierung durch die am RSA teilnehmenden Krankenkassen für 2026 ausgesetzt. Und durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wird dies verstetigt. So wird die jährliche Fördersumme ab 2027 dauerhaft halbiert und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.  

 

Verwaltung der Mittel

Der Innovationsfonds stellt jährlich bis zu 200 Mio. Euro für Förderprojekte bereit. Als Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Beiträge stehen im Jahr 2026 nur 100 Mio. Euro zur Verfügung. Da die Projekte meist mehrere Jahre laufen, verwaltet das BAS die Mittel bis zur Auszahlung. Nach Abzug des Finanzierungsanteils der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) von unter einem Prozent finanzieren die am RSA teilnehmenden Krankenkassen und die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds den Innovationsfonds jeweils zur Hälfte. Das BAS berechnet die einzelnen Finanzierungsanteile und behält sie jährlich ein. 

Nicht bewilligte Fördermittel überträgt das BAS in das Folgejahr. Sie erhöhen dann das zur Verfügung stehende Fördervolumen. 

 

Fördermittelauszahlungen in 2025

Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses veranlasst die Auszahlung aus dem Innovationsfonds an die Fördergeldempfänger. Im Jahr 2025 zahlte der Innovationsfond insgesamt Fördermittel in Höhe von rund 137,9 Mio. Euro aus. 

 

Finanzergebnisse des Innovationsfonds

Nach dem Rechnungsergebnis für das Geschäftsjahr 2025 betragen die Gesamtausgaben des Innovationsfonds rund 138 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung von nicht mehr benötigten Fördermitteln aus beendeten Projekten früherer Jahre entfallen rund 62,4 Mio. Euro auf bewilligte Projekte im Bereich der neuen Versorgungsformen und rund 64,1 Mio. Euro auf bewilligte Projekte im Bereich der Versorgungsforschung. Rund 11,4 Mio. Euro entfallen auf Verwaltungskosten. 

Die Verwaltungskosten der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses (GBA) betragen rund 11,2 Mio. Euro. Auf das BAS entfallen rund 226 Tsd. Euro. Insgesamt machen die Verwaltungskosten rund 5,7 Prozent des gesetzlich vorgesehenen Fördervolumens aus. 

An der Finanzierung beteiligten sich im Geschäftsjahr 2025 die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) mit rund 1,3 Mio. Euro sowie die RSA-Krankenkassen und die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds mit jeweils rund 99,3 Mio. Euro. Der Innovationsfonds schließt nach dem voraussichtlichen Ergebnis mit einem Einnahmenüberschuss von rund 62,1 Mio. Euro ab.

 

Transformationsfonds

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus (KHVVG) hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform der Krankenhausstrukturen angestoßen. Zentrales Ziel ist die Modernisierung der Krankenhausstrukturen, insbesondere durch die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, die Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung. 

Um Vorhaben zu fördern, mit denen sich Krankenhausstrukturen im Sinne der Reform anpassen lassen, hat der Gesetzgeber beim BAS einen Transformationsfonds eingerichtet. Das BAS führt das Förderverfahren durch und zahlt die bewilligten Mittel aus dem Transformationsfonds aus. 

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das am 15. April 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Reform zusätzlich angepasst. Die Finanzierung erfolgt nun nicht wie ursprünglich vorgesehen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen, sondern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) – und damit aus Bundesmitteln. Zudem hat der Gesetzgeber die jährlichen Antragsfristen gestrichen, sodass Länder Anträge nun auch unterjährig stellen können. Darüber hinaus hat er einzelne Fördertatbestände inhaltlich erweitert oder angepasst.

Für die Umsetzung der Reform stellt der Gesetzgeber für die Jahre 2026 bis 2035 ein Fördervolumen von bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Davon bringt der Bund insgesamt 29 Milliarden Euro auf. Die Länder müssen die Bundesmittel kofinanzieren. Für die Jahre 2026 bis 2029 mit mindestens 30 Prozent der beantragten Bundesmittel, für die Jahre 2030 bis 2035 mindestens 50 Prozent.

Die Länder können Anträge zu insgesamt acht Fördertatbeständen (FTB) stellen (s. Grafik). 

Das BAS verwaltet Mittel aus dem Transformationsfonds. Es prüft und bescheidet die eingehenden Anträge zu den einzelnen Fördertatbeständen und zahlt die bewilligten Fördermittel an die Länder aus.

Zudem hat der Gesetzgeber das BAS beauftragt, im Einvernehmen mit der Mehrheit der Länder eine Förderrichtlinie für das Verwaltungsverfahren zu erlassen.

 

Die Verwaltung des Transformationsfonds ist eine zentrale Aufgabe des BAS. Bereits im Jahr 2025 traf das BAS zahlreiche Vorbereitungsmaßnahmen für den Transformationsfonds. Es konkretisierte das Antragsverfahren und entwickelte sowie programmierte ein eigenes Onlineportal, über das die Länder digital Förderanträge stellen können. Das BAS gestaltet das Verwaltungsverfahren für die Antragsstellung und -bearbeitung vollständig digital. Die Länder können über das Portal auch Kontakt aufnehmen und weitere Unterlagen nachreichen. 

Bei der Entwicklung griff das BAS auf Erfahrungen aus dem ebenfalls bereits digital durchgeführten Verwaltungsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds zurück. Dadurch konnte es das Onlineportal zum Transformationsfonds weiter optimieren und effizienter ausgestalten. Dies beschleunigt das gesamte Verwaltungsverfahren erheblich.

Zudem führte das BAS mehrere Bund-Länder-Konferenzen durch. Dort stellte es unter anderem das digitale Antragsverfahren vor und klärte erste Fragen zum Förderverfahren. Darüber hinaus steht das BAS fortlaufend mit den Ländern in Kontakt, um Einzelangelegenheiten zu prüfen und zu bewerten. Im April 2026 hat das BAS den ersten Förderantrag aus dem Transformationsfonds bewilligt.

 

 

 

Krankenhausstrukturfonds

Finanzergebnisse des Krankenhausstrukturfonds

Seit dem Jahr 2016 führt das BAS das Förderverfahren im Krankenhausstrukturfonds durch und zahlt die bewilligten Mittel aus. Der Fonds soll die Strukturen in der Krankenhausversorgung verbessern. Er fördert den Abbau von Überkapazitäten, bündelt stationäre Versorgungsangebote und Standorte und unterstützt die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen. Außerdem fördert er Maßnahmen, die die IT-Sicherheit in Krankenhäusern verbessern, telemedizinische Netzwerke aufbauen, integrierte Notfallzentren einrichten und zusätzliche Ausbildungsplätze in der Pflege schaffen. 

Im Jahr 2025 zahlte das BAS Fördermittel in Höhe von rund 270 Mio. Euro an die Bundesländer aus. Am 31. Dezember 2025 endete die Frist zur Antragsstellung. Besonders gegen Ende des Jahres gingen daher noch zahlreiche weitere Anträge beim BAS ein.   

 

Krankenhauszukunftsfonds 

Stand der Antrags- und Nachweisverfahren

Seit dem Jahr 2021 bewilligt das BAS nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Mittel, mit denen Krankenhäuser ihre investive Ausstattung modernisieren und verbessern können. Inzwischen hat das BAS die Anträge vollständig bearbeitet.

Eine Übersicht über die Anzahl der gestellten Anträge und das Volumen der beantragten Fördermittel einschließlich der Verteilung auf die einzelnen Bundesländer sowie über die bewilligten Fördergelder und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAS unter: Themen/Krankenhauszukunftsfonds

Das BAS prüft seit 2022 fortlaufend die Nachweise im Verfahren nach § 25 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Die Länder müssen zum 1. April jedes Jahres für die Vorhaben, für die das BAS Fördermittel bewilligt hat, Unterlagen oder Angaben nach § 25 KHSV elektronisch übermitteln. Jährlich gehen beim BAS noch rund 5.000 Nachweise ein. Seit Beginn des Nachweisverfahrens hat es bereits rund 13.000 Nachweise geprüft. 

Der Krankenhauszukunftsfonds wird als Vorhaben des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der EU finanziert. Im Jahr 2025 arbeitete das BAS daher eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Ländern zusammen, um die Berichtspflichten zu erfüllen. Das BAS übermittelte dem BMF über das BMG umfangreiche Daten. Viele dieser Daten lagen zunächst noch nicht vor und mussten daher erst noch bereitgestellt werden.

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