Mutterschafts-geldstelle
Mutterschaftsgeldstelle
Das BAS ist bundesweit für die Zahlung von Mutterschaftsgeld in bestimmten Fällen zuständig. Anspruch auf Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro gegenüber dem BAS haben Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag kein Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung erhalten. Das Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfristen nach der Geburt mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zulässig gekündigt wurde.
Im Jahr 2025 gingen beim BAS rund 12.000 Anträge auf Mutterschaftsgeld ein. Deutlich mehr als die Hälfte der Anträge (rund 60 Prozent) wurden online gestellt. Die Bearbeitung der Anträge auf Mutterschaftsgeld erfolgt beim BAS in einem vollständig digitalisierten Fachverfahren. Etwa ein Viertel der online eingereichten Anträge (ca. 1.800) wurde über einen Account bei BundID (https://id.bund.de), dem zentralen Identifizierungskonto des Bundes für Bürgerinnen und Bürger, übermittelt. Handelte es sich dabei um Anträge mit hohem Vertrauensniveau - etwa bei Nutzung des elektronischen Personalausweises - konnten Nachrichten und Bescheide kurzfristig digital in das elektronische Postfach des BundID-Kontos zugestellt werden.
In rund zwei Dritteln der im Jahr 2025 abgeschlossenen Anträge erging eine positive Entscheidung. Insgesamt zahlte das BAS rund 1,5 Mio. Euro Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz aus.
