Ausbildung
in der Sozialversicherung
Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
Das BAS beaufsichtigt die Aus- und Fortbildung bei bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern. Die Zuständige Stelle im BAS organisiert zudem Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen, prüft Ausbildungskonzepte und kontrolliert regelmäßig die Ausbildungsbedingungen vor Ort. Unterstützt wird sie dabei vom Berufsbildungsausschuss.
Ausbildereignungsprüfung
Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) deutlich an. Dieser Anstieg zeigt, dass Sozialversicherungsträger der formalen Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern zunehmend Bedeutung beimessen. Zugleich spiegelt er den wachsenden Bedarf an pädagogischer Begleitung der Auszubildenden wider. Die Prüfungsausschüsse vertieften in einem gemeinsamen Treffen die bestehenden Qualitätsstandards und erarbeiteten Ansätze für deren Weiterentwicklung. Ziel ist es, die Ausbildungsqualität dauerhaft zu sichern und vergleichbare Prüfungen zu gewährleisten.
Ausbildungsplatzsituation
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 betreute die zuständige Stelle im BAS 3.006 Ausbildungsverhältnisse der Einstellungsjahrgänge 2023 bis 2025 in den verwaltungseigenen Berufen, bereinigt um abgebrochene Ausbildungsverhältnisse. Darunter befanden sich 2.983 Sozialversicherungsfachangestellte, zwölf Kaufleute für Büromanagement, drei Verwaltungsfachangestellte bei Sozialversicherungsträgern und acht Verwaltungsfachangestellte beim Bundesamt für Soziale Sicherung selbst.
Im Jahr 2025 trug die zuständige Stelle im BAS 1.168 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge der Sozialversicherungsträger in verwaltungseigenen Berufen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Der Blick auf die vergangenen zehn Jahre bestätigt den Trend, der 2023 einsetzte: Die Träger schließen wieder mehr Verträge ab als in den Jahren zuvor. Zwischen 2016 und 2022 lag der Durchschnitt bei rund 1.050 Verträgen.
Im Einstellungsjahr 2025 schlossen die Sozialversicherungsträger erstmals seit zehn Jahren keine Ausbildungsverträge in den weiteren Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes - „Kaufleute für Büromanagement“ und „Verwaltungsfachangestellte“. Der Anstieg der Gesamtzahl beruht daher ausschließlich auf zusätzlichen Einstellungen von Auszubildenden zu Sozialversicherungsfachangestellten. Die zuständige Stelle im BAS begrüßt diese Entwicklung. Sie zeigt, dass Sozialversicherungsträgern bewusst ist, dass die künftigen Tätigkeiten der Auszubildenden spezifisch Fachkompetenzen erfordern. Der Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit im jeweiligen Berufsbild bleibt dafür eine zentrale Voraussetzung.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Unfallversicherungsträger schlossen im Berichtsjahr mehr Ausbildungsverträge als im Vorjahr. Bei den übrigen Trägern sank die Zahl der Neuverträge. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hielt ihre Ausbildungszahlen nahezu konstant.
Im Einstellungsjahrgang 2025 verfügten rund 60 Prozent der Auszubildenden über Hoch- oder Fachhochschulreife, rund 39 Prozent über einen Real- oder gleichwertigen Schulabschluss. Eine Person verfügte über einen Hauptschulabschluss.
Beratung und Überwachung
Die haupt- und ehrenamtlichen Ausbildungsberaterinnen und -berater des BAS unterstützten im Jahr 2025 insgesamt 2.681 Auszubildende bei der Vorbereitung auf ihre Zwischen- oder Abschlussprüfungen. Die angehenden Sozialversicherungsfachangestellten berieten sie überwiegend in Präsenz. Dabei zeigte sich erneut, dass der persönliche Austausch häufig intensiver ist als Beratungen in virtuellen Formaten. Die Beraterinnen und Berater nutzen ihre Besuche zugleich für Gespräche mit Lehrkräften sowie – sofern möglich – mit Ausbildenden und Ausbildungsleitungen.
Für angehende Kaufleute im Gesundheitswesen führte das BAS überwiegend Videoberatungen durch. Der Beratungsbedarf fällt in diesem Bereich geringer aus als bei Sozialversicherungsfachangestellten. Viele Fragen betreffen Themen, die in die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern fallen.
In den Beratungen - insbesondere in den Geschäftsstellenberatungen – standen häufig Fehlzeiten und deren Auswirkungen auf die Prüfungszulassung im Mittelpunkt. Die Beraterinnen und Berater betonten wiederholt, dass stets eine Einzelfallprüfung erforderlich ist und keine starre Fehlzeitengrenze gilt. Als Orientierung können Fehlzeiten von bis zu etwa zehn Prozent der Ausbildungsdauer in der Regel noch als geringfügig gelten. Maßgeblich bleibt jedoch, ob das Ausbildungsziel gefährdet ist. Auch beim Thema Nachteilsausgleich bleibt der Beratungsbedarf hoch.
In den Lehrgangsberatungen zeigte sich zudem ein erhöhter Unterstützungsbedarf im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Beraterinnen und Berater hoben deshalb die Bedeutung der eigenständigen Vorbereitung sowie der Zwischenprüfung als wichtige Standortbestimmung hervor. Gleichzeitig zeichnet sich bei einigen Krankenkassen eine zurückhaltendere Übernahme- und Einstellungspolitik ab.
Prüfungen
Im Jahr 2025 prüfte das BAS insgesamt 2.162 Personen und damit annähernd so viele wie im Vorjahr (2024: 2.167). Insgesamt arbeiteten 111 Prüfungsausschüsse an den Prüfungen mit. In den vergangenen drei Jahren stieg zudem die Zahl der sogenannten externen Prüflinge. Dabei handelt es sich um Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Prüfung in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Das BAS beobachtet diese Entwicklung weiter. Im Rahmen der Fortbildungsprüfungen führte das BAS 13 Ausbilder-Eignungsprüfungen durch. An diesen Prüfungen nahmen 151 Ausbilderinnen und Ausbildern teil. Die meisten von ihnen arbeiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
